Aktuelles

 

Information zur Fischereiabgabe NRW und Landesfischereigesetz

Alle Informationen zur Fischereiabgabe können unter https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000eingesehen werden.

 

Anbei ein Auszug daraus:

Personen, die im Land Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchten, müssen die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zum Zeitpunkt der Fischereiausübung entrichtet haben.

Sie können die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entweder über einen Onlinedienst oder bei der örtlich zuständigen Behörde entrichten.

Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt.

Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will. !!

 

Gebühren und Abgaben für die Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe

 

Gebühren

Für ein Kalenderjahr

1.Online-Antrag (Landesdienst)

  • Fischereiabgabe: 10 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 4 Euro
  • Gesamtgebühr: 14 Euro
  1. Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde:
  • Fischereiabgabe: 10 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 12 Euro
  • Gesamtgebühr: 22 Euro

Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre

1.Online-Antrag (Landesdienst)

  • Fischereiabgabe: 30 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 12 Euro
  • Gesamtgebühr: 42 Euro
  1. Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde:
  • Fischereiabgabe: 30 Euro
  • Verwaltungsgebühr:20 Euro
  • Gesamtgebühr: 50 Euro

 

 

Blauer Jahres-Fünfjahresfischereischein

Der uns bekannte „Papier Jahres-Fünfjahresfischereischein“ bleibt gültig bis das Ablaufdatum erreicht wurde. Er ist der Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe NRW

Jugendfischerei

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.

Die Fischereiprüfung kann jetzt bereits mit 12 Jahren abgelegt werden !!

Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.

 

Weitere Informationen zu Änderungen

Informationen zur Digitalisierung im Fischereischeinwesen:

https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

 

Für weitere Fragen oder Probleme zum digitalen Fischereischein, zur Fischereiabgabe sowie zum Fachverfahren DigiFischDok ist die Leitstelle montags, mittwochs und freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 02361 3056606 zu erreichen. Außerhalb der persönlichen Kontaktzeiten ist die Leitstelle per Mail an: service@digifisch-nrw.de erreichbar. 

Informationen zur persönlichen Antragstellung des digitalen Fischereischeines erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Für allgemeine Fragen zur Fischereiausübung in Nordrhein-Westfalen können Sie sich auch an den Fischereiverband Nordrhein-Westfalen wenden.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich bei weiteren Landesfischereiverbänden in Nordrhein-Westfalen zu informieren:

Link zum neuen Landesfischereigesetz:

01.07.2026 Landesfischereigesetz; Bekanntmachung der Neufassung | RECHT.NRW.DE

Vorbereitungskurs auf die Fischereiprüfung

Am 04.08.2026 beginnt ein Vorbereitungskurs auf die Fischereiprüfung. Mindestteilnehmerzahl 15 Personen.
 
Ausbildungstage jeweils dienstags und donnerstags von 19:00 bis 21:00 Uhr. Kursdauer ca. 9 Wochen.
 
 
Eine Anmeldung vorab per E-Mail an FV-Minden@t-online.de unter Angabe von Vorname, Nachname, Alter und Erreichbarkeit (Telefonnummer / E-Mail) ist ausdrücklich erwünscht.
 
Ort: Vereinsheim FV Minden, Am Alten Weserhafen 16, 32423 Minden
Ausgabe der Lehrgangsunterlagen und Zahlung der Kursgebühr, ausschließlich in bar, ab 18:00 Uhr.
Beginn Kurs: 19:00 Uhr
 
Kosten:
75 € Erwachsene
48 € Jugendliche 12 bis 18 Jahre
 
In unserer Kantine werden Getränke und Snacks angeboten
 
Die Abschlussprüfung wird durch den Kreis Minden Lübbecke organisiert und durchgeführt. Termin zwischen 05.10 bis 08.10.2026, auch einsehbar unter:
 
 
Die Prüfungsgebühren liegen bei 50€ und müssen vorab an den Kreis überwiesen werden.
 
Wir empfehlen einen Blick auf nachfolgende Internetseite. Hier sind die Neuerungen zum Fischereischein NRW für 2026 einsehbar.

Aufnahmestopp 2026

Ausnahme: Aufnahme von Jugendlichen bis 18 Jahre.

Ab Januar 2027 werden wir wieder eine begrenzte Anzahl neue Mitglieder aufnehmen

JHV und Vorstandswahlen 2026

Neu gewählte Vorstandsmitglieder:

Vorsitzender                                                Jürgen Rathert       

Stellvertretender Vors.                                Jona Pauls                    

Schatzmeister                                             Torsten Böke                                                                                      

Stellv. Schatzmeister                                  Andre Gieseking     

Gewässerwart                                            Dirk Koletzki               

Stellv. Gewässerwart:                                 Dennis Drinkuth       

Beauftragter für Natur- und Umweltschutz Stephan Proft                        

Castingwart                                                 Florian Adler            

Sportwart                                                    Uwe Küchhold                    

Schriftführer                                                Oliver Bruns                     

Jugendleiter                                                Dennis Dröge

 

Anhebung der Beiträge 2027 aufgrund massiv gestiegener Weserpachtkosten beschlossen

Weserkarte                                               90€ 

Scheinepaket (Arbeitseinsatz geleistet) 120€

Scheinepaket (ohne Arbeitseinsatz)       170€

Jugendliche 10 bis 14 Jahre                     40€

Jugendliche 15 bis 18 Jahre                     50€

Passiv        bleibt bei                                 30€

Teich in Bierde

Es besteht die Möglichkeit erkrankte Fische zu fangen, in der Regel Weisfische.

Die Krankheit ist nach Aussage des LFV-Biologen für den Menschen nicht gefährlich.

Die Fische sind dem Gewässer zu entnehmen und zu verwerten / entsorgen.

Störungen an Vereinsgewässern des FV Minden

Jedes Vereinsmitglied darf vom sogenannten „Hausrecht“ auf unseren vereinseigenen Grundstücken gebrauch machen und vereinsfremde Personen vom Grundstück verweisen.

Störungen durch unberechtigtes Campen, Autotreffen, Grill- oder Badeevents etc. dürfen unterbunden werden.

Aber bitte immer an den „Eigenschutz“ denken. 

Ein Anruf bei der Polizei ist immer ratsam.

Den Sachverhalt schildern und Bezug nehmen auf unberechtigtes Betreten von Privatgrundstücken sowie Schaden an Natur und Umwelt.

Wenn möglich gebt eine Information über den Vorfall an die Vereinsführung / Geschäftsstelle ( auch nachträglich), damit Kontrolleursgänge zielgerichtet geplant werden können.

Verfahren zur Aufnahme in unserem Verein

Aufnahmeanträge können nur beim Vorliegen aller geforderten Dokumente / Unterlagen bearbeitet werden.

Zusatzinformation

Elternerklärung

Aufnahmeantrag Jugendliche

Aufnahmeantrag Erwachsene

Datenschutzordnung

Liebe Vereinsmitglieder,
den Fischereipapieren für 2023 werden zusätzliche, den Datenschutz betreffende Formulare beigefügt. Die Einwilligung zur Verarbeitung/Speicherung personenbezogener Daten vereinfacht die Administration in der Geschäftsstelle.

Die unterschriebene Einwilligung kann der Fangergebniskarte beigelegt werden oder vorab an der Geschäftsstelle des Vereins abgegeben werden.

Das Informationsblatt ist für Ihre Unterlagen.

Datenschutzordnung

Infos zur Bootsfischerei-Erlaubnis

Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, werden wir dieses Jahr wieder Bootserlaubnisscheine ausgeben. Damit dieses Angebot Bestand haben kann, appellieren wir auf gegenseitige Rücksichtnahme. Es geht darum die Attraktivität unserer Angelmöglichkeiten zu erhöhen, der Vereinsfrieden soll dadurch auf keinen Fall dadurch beeinträchtigt werden. Bitte beachtet die aktuelle Bootsordnung.

  • Es gibt keine Slipanlagen an den Gewässern.
  • Nur möglich in Verbindung mit dem Fischereierlaubnisschein für die Vereinsgewässer.
  • Auch Mitfahrer benötigen eine Bootsfischereierlaubnis.
  • Gilt in 2025 für den Vereinssee, den Teich in Diether, den großen See in Buchholz (Niedersachsen) und den Neeser See.
  • Alle persönlichen und materiellen Anforderungen aus der Bootsordnung müssen erfüllt sein, z.B. Mindestalter 18 Jahre für Bootsführer, Eignungsnachweis -> eine Fahrerlaubnis oder Sportbootführerschein oder Pilotenschein oder ähnliches.

Interessengruppen für unsere Teiche

Update: Es sollen nun Gruppen zur Gewässerpflege gebildet werden, um die Möglichkeit zu schaffen, auch abgekoppelt der offiziellen Arbeitseinsätze, Arbeitsdienst am Gewässer zu leisten.

Wir bieten Interessierten die Möglichkeit sich in eine Interessengruppe für seinen Lieblingssee einzutragen. Dies kann gerne telefonisch oder persönlich im Vereinsheim gemacht werden.

  • Teich Stremming in Diethe
  • Teich Päpinghausen
  • Neeser See
  • Buchholz 1
  • Buchholz 2
  • Bierder See
  • Mindener Vereinssee

Teich Bierde

Der Teich Bierde ist freigegeben, zumindest ein Teil davon. Gefischt werden darf die Seite entlang der B770. Bitte beachtet die neu aufgestellte Beschilderung des Bereichs der für das Fischen freigegeben ist.


Sperrbereiche Wehr Petershagen & Wehr Schlüsselburg

Achtung, beachtet die neue Sperrgebiete im Bereiche der Stauwehre Petershagen und Schlüsselburg.

Siehe dazu auch die Gewässerordnung der Mindener IG Seite 6 und 7.