Aktuelles

Geschäftsstelle

Am 21.3.23 und 28.3.2023 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

Verfahren zur Aufnahme in unserem Verein

Bitte lesen Sie zuerst die Zusatzinformationen.
Formulare liegen ebenfalls im Vereinsheim aus.

Die entsprechenden Dokumente bitte ausfüllen und an unsere Geschäftsstelle senden.
Hinweis: Die Seiten 3 und 4 der Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung (Informationspflicht) sind für Ihre Unterlagen bestimmt.

Nach Aufnahme Ihrer Daten im Verwaltungsprogramm und Erstellung der Fischereipapiere werden wir Sie zeitnah kontaktieren.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll in die Verwendung von E-Mailadresse und Telefonnummer einzuwilligen.

Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der hohen Nachfrage nicht festgelegt werden.

Wir verabreden einen Termin zur  finanziellen Abwicklung und Abholung der Unterlagen in der Geschäftsstelle.
Nach dem Unterschreiben der Dokumente kann die Fischerei beginnen.

Zusatzinformation

Einwilligung DSGVO

Elternerklärung

Aufnahmeantrag Jugendliche

Aufnahmeantrag Erwachsene

Datenschutzordnung

Liebe Vereinsmitglieder,
den Fischereipapieren für 2023 werden zusätzliche, den Datenschutz betreffende Formulare beigefügt. Die Einwilligung zur Verarbeitung/Speicherung personenbezogener Daten vereinfacht die Administration in der Geschäftsstelle.

Die unterschriebene Einwilligung kann der Fangergebniskarte beigelegt werden oder vorab an der Geschäftsstelle des Vereins abgegeben werden.

Das Informationsblatt ist für Ihre Unterlagen.

Datenschutzordnung

Infos zur Bootsfischerei-Erlaubnis

Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, werden wir dieses Jahr wieder Bootserlaubnisscheine ausgeben. Damit dieses Angebot Bestand haben kann, appellieren wir auf gegenseitige Rücksichtnahme. Es geht darum die Attraktivität unserer Angelmöglichkeiten zu erhöhen, der Vereinsfrieden soll dadurch auf keinen Fall dadurch beeinträchtigt werden. Bitte beachtet die aktuelle Bootsordnung.

  • Max. 100 Scheine pro Jahr.
  • Es gibt keine Slipanlagen an den Gewässern.
  • Nur möglich in Verbindung mit dem Fischereierlaubnisschein für die Vereinsgewässer.
  • Auch Mitfahrer benötigen eine Bootsfischereierlaubnis.
  • Gilt in 2023 für den Vereinssee, den Teich in Diether, den großen See in Buchholz (Niedersachsen) und den Neeser See.
  • Alle persönlichen und materiellen Anforderungen aus der Bootsordnung müssen erfüllt sein, z.B. Mindestalter 18 Jahre für Bootsführer, Eignungsnachweis -> eine Fahrerlaubnis oder Sportbootführerschein oder Pilotenschein oder ähnliches.

Anmeldung und Kartenausgabe unter Angabe einer Erreichbarkeit in der Geschäftsstelle ( optimaler Weise per E-Mail ).

Erforderliche Daten

  • Name, Vorname
  • Angabe der Eignung
  • Angabe ob Bootinhaber oder „Mitfahrer“ sowie eine Erreichbarkeit. 

Beispiel: Mustermann, Max / Fahrerlaubnis „B“ / Bootinhaber / E-Mail Adresse + Telefonnummer / und (z.B. Jugendangler unter 18) Mustermann, Moritz / Mitfahrer / E-Mail Adresse + Telefonnummert. 

Interessengruppen für unsere Teiche

Update: Es sollen nun Gruppen zur Gewässerpflege gebildet werden, um die Möglichkeit zu schaffen, auch abgekoppelt der offiziellen Arbeitseinsätze, Arbeitsdienst am Gewässer zu leisten.

Wir bieten Interessierten die Möglichkeit sich in eine Interessengruppe für seinen Lieblingssee einzutragen. Dies kann gerne telefonisch oder persönlich im Vereinsheim gemacht werden.

  • Teich Stremming in Diethe
  • Teich Päpinghausen
  • Neeser See
  • Buchholz 1
  • Buchholz 2
  • Bierder See
  • Mindener Vereinssee

Teich Bierde

Der Teich Bierde ist freigegeben, zumindest ein Teil davon. Gefischt werden darf die Seite entlang der B770. Bitte beachtet die neu aufgestellte Beschilderung des Bereichs der für das Fischen freigegeben ist.


Wichtige Änderungen 2021

  • Das höchstzulässige Fanggewicht wird an allen Vereinsgewässern von 7,5kg auf 5kg herabgesetzt.
  • Aalquappen sind ganzjährig geschützt. Sie dürfen nicht entnommen werden sind schonend zurückzusetzen.

Sperrbereiche Wehr Petershagen & Wehr Schlüsselburg

Achtung, beachtet die neue Sperrgebiete im Bereiche der Stauwehre Petershagen und Schlüsselburg.

Siehe dazu auch die Gewässerordnung der Mindener IG Seite 6 und 7.


Angelverbote im Bereich des Pumpwerks

Der Zubringer zum Pumperk (unten) an der Weser sowie Bereiche des Beckens am Pumpwerk (oben) im Kanal sind zur Angelausübung gesperrt worden.

Im unteren Teil betrifft es den kompletten Zubringer und oben die ersten 50m links und rechts von den Turbinen. Hier darf nicht mehr gefischt werden.